Solche Deko etwa an Fensterscheiben oder auf der Armaturentafel verstößt gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und kann bei Verstoß ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
Schmucklos und sicher Blinkende Weihnachtsdeko im Auto ist verboten
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Blinkende Mini-Weihnachtsbäume, Leuchtfiguren oder Lichterketten im Auto können andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken.
19.12.2016
, 05:00 Uhr