Bußgeld im Urlaub: Knöllchen nicht einfach aussitzen

München (dpa/tmn) - Im Urlaub zu schnell gefahren oder falsch geparkt: Wer dafür einen Bußgeldbescheid erhält, sollte diesen nicht einfach ignorieren. Darauf weist der ADAC hin.

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Genau prüfen und zügig zahlen, empfiehlt der Autoclub zum Umgang mit den Knöllchen. Ab einer Grenze von 70 Euro werden Strafen aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt. Aussitzen sei deshalb keine Option, so der ADAC. Weist der Bescheid Fehler auf oder ist das Bußgeld zu hoch, wird man besser sofort tätig und legt unverzüglich Einspruch dagegen ein.

Nicht alle EU-Staaten sind beim Eintreiben ihrer Bußgelder gleichermaßen konsequent: Die Niederlande lassen Bußgelder durch das Bundesamt für Justiz eintreiben, gibt der ADAC ein Beispiel. Irland, Griechenland und Italien vollstrecken ihre Bußgelder dagegen nicht.

Bleibt ein Bescheid unbezahlt, sorgt eine Verkehrskontrolle beim nächsten Urlaub vielleicht für eine unangenehme Überraschung. Das Geld kann in dem Fall nachträglich fällig werden. In Italien etwa verjähren Bußgelder erst nach fünf Jahren. Auch bei Passkontrollen an Flughäfen des Landes fällt man laut ADAC oft als säumig auf.

Mitunter belohnen Länder zügige Bußgeldzahlungen: So sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, wenn Autofahrer innerhalb einer bestimmten Frist zahlen. Großzügige Rabatte gibt es laut ADAC in Frankreich, Großbritannien, Slowenien, Italien, Spanien und Griechenland.

Gut zu wissen: Fällig werden nur Geldbeträge. Fahrverbote aus dem Ausland gelten nicht in Deutschland. Sie sind nur im jeweiligen Land durchsetzbar, erklärt der ADAC.