Was Autofahrer wissen wollen Darf man LED-Unterbodenleuchten anbringen?

Essen (dpa/tmn) - Farbige Neonröhren, Lichterketten oder extra Frontscheinwerfer sind in der Tuningszene beliebt. Die Montage ist einfach, die Beschaffung im Zubehörhandel oder Internet kein Problem.

Aber ist es auch erlaubt?

Um aber in der EU an Autos verbaut werden zu dürfen, muss jedes Beleuchtungsbauteil eine Kennzeichnung mit einer Prüfnummer haben, erklärt der Tüv Nord. Nur dann ist es amtlich zugelassen. Ist das nicht der Fall, ist es laut § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine unzulässige lichttechnische Einrichtung.

Das gilt auch für den Trend der LED-Unterbodenbeleuchtung. Die gibt es in vielen Farben als flexible Streifen im Set mit Funkfernbedienung für unter 100 Euro. Die Lichttechnik erzeugt aber zusätzliche Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren, zum Beispiel durch Lichteffekte bei nasser Straße. Wer sein Auto dennoch damit aufrüstet, riskiert das Erlöschen der Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs, erklärt die Prüforganisation. Das gilt übrigens auch beim stehenden Fahrzeug.

Zu den möglichen Folgen zählen Punkte in Flensburg und - im Fall eines Unfalls - sogar strafrechtliche Konsequenzen. Erlaubt ist laut StVZO grundsätzlich nur weißes Licht vorne am Fahrzeug, gelbes Blinklicht zur Seite und rotes Licht hinten sowie weiße Rückfahrscheinwerfer.