Darf man mit offener Schiebetür Auto fahren?
Essen (dpa/tmn) - Fahren mit offener Tür ist verboten. Paketzusteller beispielsweise, die regelmäßig zum Entladen der Pakete aus ihrem Fahrzeug ein- und aussteigen müssen, finden diese Fahrweise manchmal praktisch.
Aber erlaubt ist es nicht, denn ein solches Verhalten ist gefährlich, weil der Fahrer etwa in einer scharfen Kurve aus dem Fahrzeug fallen könnte, erläutert der Tüv Nord. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Paragraf 35e, Absatz 4, lässt daher keine Ausnahme zu: „Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein.“
Das gilt auch für ein E-Fahrzeug wie den Renault Twizy. Dessen optional verfügbare Flügeltüren müssen während der Fahrt geschlossen sein. Die Bedienungsanleitung des Twizy warnt: „Nicht mit offener Tür fahren.“ Wenn ein Fahrzeug nicht über Türen verfügt, so wie bei älteren Postfahrzeugen oder historischen Geländewagen, müssen die Passagiere gegen Herausfallen gesichert sein. Das geht etwa mit einer Kette, einem Bügel oder einer Stange. Eine solche Einrichtung ist dann im Fahrzeugschein vermerkt. Ebenso gilt die Anschnallpflicht, ganz gleich, ob ein Fahrzeug Türen hat oder nicht.