Bei Motorrädern ist diese Form der Pannenhilfe vom Gesetzgeber nicht erlaubt, erklärt der Tüv Nord. „Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden“, stellt die Straßenverkehrs-Ordnung in Paragraf 15a unmissverständlich klar.
Zweiräder müssen daher zum Abtransport nach einer Panne aus Sicherheitsgründen entweder auf einen Transporter, in einen großen Kombi oder auf einen Fahrzeug-Anhänger geladen werden. Die Schweiz geht mit dem Thema weniger streng um und lässt das Abschleppen von Zweirädern unter bestimmten Bedingungen zu. Unter anderem muss ein Fahrer auf dem abzuschleppenden Motorrad sitzen, und der Fahrer muss das Seil im Notfall sofort lösen können.