Viele körperlich behinderte Menschen benötigen beim Autofahren einen Hilfsknauf am Lenkrad, um das Fahrzeug sicher steuern zu können. Bei fehlenden Gliedmaßen oder einer Lähmung von Arm, Hand oder Fingern wird die Montage einer solchen Lenkhilfe sogar durch die Behörden zur Auflage gemacht und muss in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein, erklärt der TÜV Nord.
Die für Deutschland gültigen Richtlinien verbieten gleichzeitig das Fahren mit Hilfsknauf ohne entsprechende Auflage. Teilen sich Menschen mit und ohne Behinderung einen Wagen, muss die Lenkhilfe daher abnehmbar oder wegklappbar sein.