Einbruchschäden und Co.: Was die Teilkasko übernimmt

Berlin (dpa/tmn) - Die Scheibe zersplittert, der Lack zerkratzt - wer sein Auto so vorfindet, ist geschockt. Denn hier ist jemand eingebrochen. Gut, wer eine Teilkaskoversicherung hat. Sie zahlt für die Schäden: Aber zahlt sie auch für die gestohlenen Gegenstände?

Berlin (dpa/tmn) - Die Scheibe zersplittert, der Lack zerkratzt - wer sein Auto so vorfindet, ist geschockt. Denn hier ist jemand eingebrochen. Gut, wer eine Teilkaskoversicherung hat. Sie zahlt für die Schäden: Aber zahlt sie auch für die gestohlenen Gegenstände?

Einbruchschäden an Autos werden durch eine Teilkaskoversicherung ersetzt. Wenn das Fahrzeug aufgebrochen wird und dabei Schäden wie zerkratzter Lack, gesplitterte Scheiben oder abgebrochene Rückspiegel auftreten, zahlt die Versicherung, erklärt Stephan Schweda, Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Allerdings übernimmt die Teilkasko Schäden nur dann, wenn auch wirklich versucht wurde einzubrechen. Ohne entsprechende Spuren gelten Schäden am Auto laut Schweda als Vandalismus - und dafür kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.

Aus dem Auto gestohlene Gegenstände sind nur teilweise durch die Kaskoversicherung geschützt. „Alles was nicht fest eingebaut ist, wird nicht ersetzt“, sagt Schweda. Mobile Navigationsgeräte, teure Sonnenbrillen, Laptops oder andere Wertgegenstände sollten deshalb nicht im Auto gelassen werden. Alles, was dagegen fest mit dem Auto verbunden ist - beispielsweise das Onboard-Navi -, werde bei einem Diebstahl ersetzt.

Eine Teilkaskoversicherung kostet nach GDV-Angaben im Schnitt 82 Euro pro Jahr. Allerdings seien noch nicht alle Steuern in den Wert eingerechnet, so dass der Endpreis höher liegen dürfte, sagt Schweda. Außerdem variieren die Preise je nach Fahrzeugalter und -modell stark.