Erst sichern, dann helfen - Nach Unfall richtig verhalten
Bonn (dpa/tmn) - Alle 13 Sekunden kracht es irgendwo auf einer Straße in Deutschland. Das geht aus der Unfallstatistik des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) für 2014 hervor. Bevor die Polizei ins Spiel kommt, sind dabei erstmal die Unfallbeteiligten gefragt.
„Als Erstes muss die Unfallstelle gesichert werden“, erklärt Sven Rademacher vom DVR. Das gilt besonders, wenn der Unfall an einer unübersichtlichen Stelle passiert ist. Beim Sichern einer Unfallstelle kommt es auf die drei „W“ an: Warnblinkanlage, Warnweste und Warndreieck. „Wichtig ist es, das Warndreieck in der richtigen Entfernung zur Unfallstelle aufzustellen.“ Im Stadtverkehr muss es in einer Entfernung von 50 Metern aufgestellt werden. Auf Landstraßen müssen es 100 Meter Abstand sein, auf Autobahnen 150 bis 200 Meter.
Dabei gilt: erst aufklappen, dann aufstellen. Das ist besonders auf stärker befahrenen Straßen oder Autobahnen wichtig. „Auf der sicheren Seite ist man, wenn man dann am äußersten Fahrbahnrand - im besten Fall hinter einer Leitplanke - das aufgeklappte Warndreieck vor sich hertragend, dem Verkehr entgegengeht“, rät Rademacher.
Ist das alles erledigt, sind die Verletzten aber immer noch nicht an der Reihe. „Erst sollten Helfer einen Notruf absetzen und Hilfe anfordern“, sagt Rademacher. Im Zweifel können auch Passanten gebeten werden, diese Aufgabe zu übernehmen. „Sprechen Sie einzelne Menschen am besten direkt an“, sagt der Experte. Allgemeine Aufrufe wie etwa „Bitte helfen Sie“ werden von einer Menschenmenge oft überhört.
Die richtige Nummer nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten ist die Notrufnummer 112, über die Feuerwehr oder Rettungsdienst alarmiert werden. Der Vorteil: „In der Regel wird dann automatisch auch die Polizei verständigt“, sagt Rademacher. Zudem gilt die 112 inzwischen europaweit als Notruf. Am Telefon sollten wichtige Fragen beantwortet werden: Wo ist der Unfall geschehen? Was ist genau passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen gibt es?
„Bei reinen Blechschäden muss die Polizei nicht unbedingt gerufen werden“, erklärt Jost Kärger vom ADAC. Denn zumindest für den Verursacher ist ein Polizeieinsatz meist mit Kosten verbunden: Er bekommt in der Regel ein Verwarnungsgeld. „Das sollten Sie aber nur akzeptieren, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist“, empfiehlt Kärger. Denn wird später über die Verteilung der Haftung gestritten, spielt ein akzeptiertes Verwarnungsgeld bei der Bewertung möglicherweise eine Rolle. Wird das Verwarnungsgeld abgelehnt, wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.
Sind die Einsatzkräfte unterwegs, ist der richtige Zeitpunkt, Erste Hilfe zu leisten. „Beziehen Sie auch hier Umstehende direkt mit ein“, rät Rademacher. Denn von sich aus werden Menschen nicht immer tätig. Ist ein Unfallopfer bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht werden. „In dieser Jahreszeit müssen Sie Verletzte möglicherweise auch warmhalten.“ Motorradfahrern sollte der Helm abgenommen werden. Und keine Sorge: Ersthelfern droht juristisch in der Regel nichts, wenn sie unabsichtlich einen Fehler begehen. „Schließlich haben Sie versucht, Leben zu retten.“
Am Ende gilt es immer, Beweise zu sichern. Das sollten Betroffene auch tun, wenn der Unfallgegner seine Schuld bereits eingeräumt hat, rät die Stiftung Warentest. Schließlich kann der andere es sich später anders überlegen, heißt es in dem Finanztest Spezial „Auto versichern“. Wichtig für die Dokumentation: die Adressen aller Unfallbeteiligten, Kennzeichen und möglichst auch Versicherungsdaten des Unfallgegners. Fotos der Unfallstelle runden das Material ab.