Dort ist die Sicherheit des Radverkehrs ein zentrales Thema. Wenn ein Radler bei einem von ihm verschuldeten Unfall einen schweren Personenschaden oder großen Sachschaden verursacht und nicht haftpflichtversichert ist, könne das „für ihn schnell den finanziellen Ruin bedeuten“, sagte Krämer, ein Verkehrsspezialist vom DAV.
Der Anwaltverein sei allerdings gegen eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Radler, sagte der Jurist: „Das wäre kontraproduktiv, wenn man das Fahrrad als Fortbewegungsmittel attraktiv machen will.“ Denn wenn es - wie für Kraftfahrzeuge - eine Versicherungspflicht gäbe, würden vermutlich viele Menschen auf das Fahrrad verzichten.