Führerscheinverlust droht Fahranfänger müssen Frist bei Aufbauseminar beachten

München (dpa/tmn) - Nach Verkehrsverstößen müssen Fahranfänger unter Umständen ein Aufbauseminar besuchen. Eine entsprechende behördliche Aufforderung sollten sie nicht ignorieren. Denn sie müssen innerhalb einer angegebenen Frist eine Teilnahmebescheinigung vorlegen können, erklärt der Tüv Süd.

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Wenn Fahranfänger Fristen nicht beachten, verlieren sie den Führerschein. Wer zum Beispiel während seiner Probezeit viel zu schnell geblitzt wird oder Vorfahrtsregeln missachtet, muss zu einem von Fahrschulen angebotenen Aufbauseminar, wie die Experten erklären. Das teilt sich in vier Gruppensitzungen und eine Fahrprobe auf. Waren dagegen Drogen oder Alkohol im Spiel, müssen Fahranfänger zu einem Aufbauseminar bei einem Psychologen, das sich aus einem Vorgespräch und drei Sitzungen zusammensetzt. Zusätzlich zum Aufbauseminar verlängert sich nach Angaben des Tüv Süd die Probezeit um weitere zwei Jahre.