Fahrten zum Recyclinghof: Wann braucht man ein Abfallschild?

Essen (dpa/tmn) - Das schwarze A auf weißem Grund ist nur für gewerbliche Abfall-Transporteure verpflichtend. Privatleute brauchen selbst dann kein Abfallschild, wenn sie größere Mengen Abfall mit dem Auto zum Recyclinghof fahren, so der TÜV Nord.

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Entscheidend für die Kennzeichnungspflicht ist, dass der Abfall gewerblich für Dritte auf öffentlichen Straßen transportiert wird. Dann müssen die Fahrzeuge vorne und hinten mit weißen Warntafeln versehen sein, auf denen ein schwarzes A prangt.

Das „A-Schild“ muss rückstrahlend, mindestens 40 Zentimeter breit und 30 Zentimeter hoch sein. Handwerker, die im Rahmen ihrer Aufträge Abfall transportieren, deren Tätigkeit also nicht vorwiegend im Transport von Abfällen besteht, sind von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen.