Führerschein schon nach einem Glühwein in Gefahr

Erfurt (dpa/tmn) - Nach Feierabend mit den Kollegen auf einen Glühwein zum Weihnachtsmarkt: Das kann Autofahrer teuer zu stehen kommen. Schon ein einziges Glas kostet unter Umständen den Führerschein.

Ein Glas Glühwein kann für Autofahrer schon zu viel sein: Der Alkoholgehalt könne ausreichen, um die kritische Grenze von 0,3 Promille im Blut zu überschreiten. Darauf weist der TÜV Thüringen hin. Wer mit diesem oder einem höheren Blutalkoholwert in einen Unfall verwickelt wird oder Fahrfehler macht, muss mit einem Strafverfahren und einem Fahrverbot rechnen. Das tückische am Glühwein: Es lässt sich nicht einschätzen, wie hochprozentig er tatsächlich ist.

Ab 0,5 Promille ist der Führerschein auch ohne Unfall für bis zu drei Monate weg, dazu kommen mindestens 500 Euro Geldstrafe und vier Punkte in Flensburg. Dieser Grenzwert könne bereits nach dem zweiten Glühwein erreicht und selbst nach einer Trinkpause zum Alkoholabbau noch überschritten sein, geben die TÜV-Experten zu bedenken. Mit einem Alkoholpegel von 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig: Neben dem Führerscheinentzug drohen dann bis zu sieben Punkte und bis zu 3000 Euro Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Für Fahranfänger gilt eine strikte Null-Promille-Grenze.

Bei Weihnachtsmarktbesuchen mit dem Wagen rät der TÜV Thüringen Fahrern zum konsequenten Alkoholverzicht. Zumal es ein Trugschluss sei, dass Glühwein durch das Erhitzen Alkohol verliert: Das sei erst ab einer Temperatur von 78 Grad der Fall - und so heiß werde der Glühwein auf den Weihnachtsmärkten meist nicht aufgetischt.