Für die geteilte Freude - Fünf Fallen beim Carsharing
Berlin (dpa/tmn) - Es gibt immer mehr Carsharing-Nutzer in Deutschland. Laut Bundesverband Carsharing (BCS) waren zum 1. Januar 2015 mehr als eine Million Fahrberechtigte registriert. Das entspricht einem Zuwachs von gut 37 Prozent gegenüber Januar 2014.
Ob Hardcore-Carsharer oder Gelegenheitsnutzer: Damit die geteilte Freude beim Carsharing bleibt, sollten Nutzer einige Regeln kennen, damit es bei der geborgten Mobilität keine unangenehmen Überraschungen gibt.
1. Knöllchen müssen bezahlt werden:Knöllchen und Bußgelder werden vom Carsharing-Anbieter an den jeweiligen Nutzer weitergegeben. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr an. So berechnen die größten Anbieter des stationsunabhängigen Carsharings DriveNow und Car2Go beispielsweise 10 Euro bei Parkverstößen. Müssen die Anbieter das Auto umparken, kostet das 50 Euro. Bei Flinkster, dem stationsgebundenen Carsharer der Deutschen Bahn, kostet die Bearbeitung von Bußgeldern fünf Euro.
2. Null-Promille-Grenze:Wer sich alkoholisiert ans Steuer eines DriveNow- oder Car2Go-Autos setzt und erwischt wird, muss mit denselben Konsequenzen rechnen, wie im eigenen Auto - Bußgeld, Punkte, Fahrverbot. Darüber hinaus gilt bei Car2Go und DriveNow eine Null-Promille-Grenze. „Die wird von uns durchgesetzt. Das ist ein Verstoß gegen die AGB, und der Nutzer kann ausgeschlossen werden“, sagt Michael Fischer von DriveNow. Neben dem Ausschluss aus den Carsharing-Programmen droht Alkohol-Sündern bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss außerdem der Verlust des Versicherungsschutzes.
3. Ausloggen nicht vergessen:Ausloggen ist Pflicht bei stationsunabhängigen Angeboten, beim sogenannten Free-Floating-Carsharing. Dann tickt die Uhr weiter, und es kann teuer werden. Immerhin können Nutzer in Einzelfällen auf Kulanz hoffen, wenn die Miete nicht ordnungsgemäß beendet wurde. „Es lässt sich ja nicht immer aufklären, ob es ein technisches Problem gab“, sagt Fischer. Bei DriveNow und Car2Go sind technische Fehler selten. „Bei uns wird der Nutzer inzwischen 15 Sekunden nach dem Abstellen des Fahrzeugs automatisch ausgeloggt“, erklärt Andreas Leo von Car2Go.
4. Privatgelände ist tabu:Laut den AGB der Carsharer müssen die Autos auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum und im Geschäftsgebiet abgestellt werden. Privatgelände oder nicht frei zugängliche Parkhäuser erkennt das System nicht. Nutzer, die das Fahrzeug dort abstellen, müssen die Gebühr für das Umparken zahlen und bekommen eine Verwarnung. Wer wiederholt auf Privatgelände parkt, muss mit dem Ausschluss rechnen.
5. Fahrverbot für Freunde:Nur registrierte Kunden dürfen die Autos von Car2Go oder DriveNow fahren. „Es gilt nun mal die Halterhaftung, und deshalb müssen wir wissen, wer da fährt“, sagt Andreas Leo von Car2Go. Bei Flinkster, das sich als stationsgebundenes System eher für längere Fahrten anbietet, dürfen auch andere Fahrer ans Steuer. „Das darf allerdings nur einem Führerscheininhaber erlaubt werden“, sagt Mathias Tank, Sprecher der DB Rent GmbH, dem Betreiber von Flinkster Carsharing. Außerdem muss der Fahrzeugmieter anwesend sein, der in jedem Fall die volle Verantwortung trägt.