Dann muss man das Rad zurückgeben.
Das ist auch dann der Fall, wenn man nicht wusste, dass es Hehlerware war, wie der Pressedienst Fahrrad erklärt. Dem Käufer bleibt dann nur, vom Verkäufer den Kaufpreis zurückzuverlangen. Voraussetzung: Er hat eine Kontaktmöglichkeit. Unerheblich sei dagegen, ob man einen Kaufvertrag abgeschlossen hatte oder der Verkauf nur per Handschlag besiegelt wurde, so die Experten.
Der Verkäufer sei unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig. Etwa, wenn man das Rad weiterverkaufen wollte, jedoch die Rückforderung des eigentlichen Besitzers das Geschäft verhindert hat.