Geklagt hatte der Käufer eines 50 000 Euro teuren Neuwagens, dessen Sitz sich eigentlich - elektronisch gesteuert - an die Bedürfnisse des Fahrers anpassen sollte. Stattdessen kam es aber immer wieder zu Fehlfunktionen, teilweise sogar während der Fahrt. Auch nach mehreren Reparaturversuchen bestand das Problem weiter.
Dies stelle eine massive Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit und eventuell sogar ein Sicherheitsrisiko da, entschied das Gericht (Aktenzeichen: 13 O 637/08). Der Kunde könne deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten, der Händler müsse ihm den Preis erstatten. Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.