Gut zu wissen Gelten „werktags“-Tempolimits auch am Samstag?

Essen/Hannover (dpa/tmn) - Nicht selten sind Verkehrsschilder für Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Zusatz „werktags“ versehen. Viele Autofahrer sind sich nicht sicher, ob das Tempolimit dann auch an einem Samstag gilt.

Fälschlicherweise werden Werktage oft mit den üblichen Arbeitstagen, also Montag bis Freitag, gleichgesetzt, erklärt der Tüv Nord. Nach Urteilen der Gerichte gelten in Deutschland aber sämtliche Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktag.

Der Samstag ist damit ein Werktag, und wer eine entsprechend gekennzeichnete Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet, riskiert ein Bußgeld. Ist das Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung hingegen mit dem Zusatz „Mo-Fr“ gekennzeichnet, hat das Tempolimit weder am Samstag noch am Sonntag Gültigkeit.