Frage für einen Freund Gibt es Toleranzgrenzen fürs Rasen?
Berlin (dpa/tmn) - Manche Frage traut man kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Das Thema ist unangenehm, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen. Doch wie gut, dass einen Freund gerade dasselbe Problem beschäftigt.
Fragen wir also doch mal für ihn...
Die Frage heute: Mein Freund fährt gerne schneller Auto, als er darf. Er behauptet, die Polizei habe Toleranzgrenzen. Hat er Recht?
Die Antwort: Die Polizei selbst äußert sich nicht zu möglichen Toleranzgrenzen. Und Rechtsanwalt Christian Janeczek, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), betont: „Von Gesetzeswege gibt es keine Toleranzgrenzen.“ Allerdings würden in der Regel abhängig von der Messmethode 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h abgezogen, um ein zuverlässiges Messergebnis zu erhalten. Bei mehr als 100 km/h gemessener Fahrtgeschwindigkeit werden laut Janeczek drei Prozent des Messwertes weggerechnet. Der ADAC bestätigt diese Zahlen.
„Die Geräte werden daher häufig auch so eingestellt, dass sie erst ab einem bestimmten Wert auslösen“, berichtet Janeczek von seiner Prozesserfahrung. „Derjenige, der die Messung durchführt, kann das festlegen. Man kann aber davon ausgehen, dass das auf interne Anweisungen der örtlichen Behörden zurückgeht.“
Der ADAC betont in diesem Zusammenhang, dass es keine allgemeingültige Antwort für ganz Deutschland gibt, da die Geschwindigkeitsüberwachung grundsätzlich Ländersache ist. In manchen Bundesländern gibt es laut der Recherchen der Verkehrsexperten keinen offiziellen Toleranzabzug. In anderen Gebieten ist das abhängig von der Messmethode sowie von den Angaben im Eichschein des jeweiligen Gerätes oder den Herstellerangaben. Die „3 km/h“-Regelung kommt den Recherchen zufolge häufig bei Radar, Lichtschranke und Laser zum Einsatz.