Gilt der Automatik-Führerschein für halbautomatische Autos?
Essen (dpa/tmn) - Laut dem Tüv Nord regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Paragraf 17 Absatz 6, dass die in einem Automatik-Auto erworbene Fahrerlaubnis auf Pkw ohne Kupplungshebel beziehungsweise ohne Kupplungspedal beschränkt ist.
Ist aber das Fahren mit Halbautomatik erlaubt?
Bei halbautomatischen Fahrzeugen schaltet der Fahrer die Gänge manuell über einen Schaltknüppel, aber ohne Kupplungspedal. Solche Autos dürfen Inhaber eines Automatik-Führerscheins fahren, so der Tüv Nord.
Der Schaltknüppel leitet nämlich vor dem Gangwechsel auch die Betätigung der Kupplung ein. Halbautomatische Fahrzeuge haben also einen Kupplungshebel im Sinne der FeV. Erkennen kann man die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Pkw mit automatischer Kraftübertragung an der Schlüsselzahl 78 auf der Führerscheinkarte. Und umgekehrt gilt die Beschränkung natürlich nicht: Wer einen „klassischen“ Führerschein hat, darf Automatik-Autos fahren.