Historisches Nachrüsten: Gurte und Kindersitze im Oldtimer
Berlin (dpa/tmn) - Egal ob als Fahrer, Co-Pilot oder Besatzung im Fond: Oldtimer vermitteln vielen Freude. Doch um den Spaß mit dem Nachwuchs zu teilen, muss man einiges beachten.
„Denn bei der Sicherheit von Kindern darf es keine Kompromisse geben“, sagt Rainer Krösing vom Online-Marktplatz Bjooli für Oldtimer-Ersatzteile. So dürfen Kleinkinder erst ab dem dritten Lebensjahr in gurtlosen Oldtimern mitfahren. „Kinder unter zwölf Jahren beziehungsweise unter 1,50 Meter Größe dürfen nur auf den Rücksitzen Platz nehmen.“ Wenn das Auto nur vorne Gurte hat, müssten Kinder mit Kindersitz vorne sitzen. Vordersitze ohne Gurte seien für sie tabu, sagt Krösing. Sollen also die ganz Kleinen im Oldie mitfahren, ist eine vorschriftsmäßige Haltevorrichtung ein Muss.
Doch die dafür nötigen Sicherheitsgurte können bei den alten Autos fehlen. Sie kann man nachrüsten, auch wenn es der Hersteller nicht vorgesehen hat. „Oft müssen dann Löcher gebohrt oder Platten zur Verstärkung eingeschweißt werden“, sagt Bastian Schonauer, Oldtimer-Experte der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). „Diese Nachrüstungen beziehungsweise Umbauten an der Karosserie werden von den Sachverständigen nur anerkannt, wenn sie fachgerecht gemacht sind.“ Man sollte daher am besten schon vor dem Ein- oder Umbau einen Prüfingenieur befragen.
Sind die Gurte montiert und geprüft, fehlt noch der passende Kindersitz. Der muss der ECE-Norm R44 03 oder 04 entsprechen. „Die handelsüblichen Kindersitze können mit einem Dreipunktgurt befestigt werden wie in aktuellen Fahrzeugen auch“, erklärt Schonauer. „Man sollte allerdings erst ausprobieren, ob der Sitz im Oldtimer auch richtig passt.“ Schwieriger sei der Einbau des Isofix-Systems. „Dabei werden zwei Extra-Ösen am Fahrzeug befestigt“, sagt der GTÜ-Experte, „und deren Gebrauch muss vom Kindersitz-Hersteller genehmigt werden.“
Als Sicherheitspionier gilt Volvo. Schon 1959 rüsteten die Schweden den PV 544 mit 3-Punkt-Gurten aus. „Bis zur Serienausstattung mit Gurten war es für andere Hersteller und die Gesetzgebung noch ein langer Weg“, sagt der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzender des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut Carsten Müller (CDU). „Gurte auf den Vordersitzen sind seit 1970 Pflicht, sofern Verankerungspunkte vorhanden sind“, sagt er. Ab 1974 gelte das für alle Neuwagen. Damals schrieb das Gesetz zunächst den Einbau von Gurten für Fahrer- und Beifahrersitz, ab 1979 auch für die Rücksitze vor. Oldtimer, die vor dem 1. April 1970 erstmalig zugelassen wurden, müssen auch heute nicht mit Gurten ausgerüstet sein und dürfen ohne die geltende Anschnallpflicht gefahren werden.
Aktuell verzeichnet Müller den Trend, dass jüngere Fahrzeuge wie der Mercedes-Benz W 201 mit Fahrer-Airbag und ABS oder der seltene Renault 25 mit Bordcomputer zu Oldtimern avancieren. „In diesen Fahrzeugen sind Sicherheitsausstattungen bereits vorhanden, so dass man Klassiker fahren und sich dabei sicher fühlen kann.“
„Besonders wichtig ist, dass klassische Fahrzeuge besonders umsichtig und vorausschauend bewegt werden“, sagt Müller. Das rät auch Bastian Schönauer. Auch wenn Fahrer defensiv unterwegs seien, „so können auch unvorhersehbare Gefahrensituationen eintreten, die im Oldtimer schwieriger zu meistern sind als im zeitgenössischen Fahrzeug“, sagt er, denn dann können „Trommelbremsen, fehlende Sicherheitsgurte oder Karosserien ohne Aufprallschutz in heiklen Situationen von Nachteil sein.“