Wo und wie ein Kfz-Kennzeichen anzubringen ist, dazu gibt es vom Gesetzgeber klare Vorgaben. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung heißt es: „Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.“
Das bedeutet konkret: Ein Wiederholungskennzeichen muss die gleichen Vorgaben erfüllen, wie das verdeckte Originalkennzeichen am Heck. Es muss also der DIN-Norm entsprechen und ein entsprechendes Prüfzeichen mit dazugehöriger Registernummer tragen. Vorgeschrieben ist eine schwarze Beschriftung auf weißem, schwarz umrandetem Grund. Außerdem muss das Kennzeichen reflektierend und beleuchtet sein. Lediglich eine Plakette ist beim Wiederholungsschild nicht erforderlich. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften können mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden.