Kfz-Werkstatt darf Wechsel mit mitgebrachtem Öl verweigern
Bonn (dpa/tmn) - Motoröl ist im Handel meist günstiger als bei der Vertragswerkstatt. Wer beim Ölwechsel ein paar Euro sparen will, kann also auf die Idee kommen, sein Öl mitzubringen. Doch das funktioniert nicht unbedingt.
Die Werkstatt kann das Einfüllen des mitgebrachten Öls ablehnen, wie der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) mitteilt. Der Hintergrund dafür ist, dass die Werkstätten verpflichtet sind, den Ölwechsel nach den Vorgaben des Autoherstellers durchzuführen. Kann ein Motorschaden auf falsches Öl zurückgeführt werden, droht laut dem ZDK der Verlust der Garantie. Außerdem könne die Werkstatt keine Sachmängelhaftung für mitgebrachtes Öl übernehmen.
Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE) gibt allerdings zu bedenken, dass es auf dem freien Markt Öl zu kaufen gibt, das die Vorgaben des Herstellers erfüllt und auch dessen Freigabe hat. „Wir raten Verbrauchern, die ihr Öl mitbringen wollen, vorher bei der Werkstatt anzurufen, um zu klären, ob sie bereit ist, es zu verwenden.“ Gegebenenfalls würden die Werkstätten dann eine Service- oder Entsorgungsgebühr erheben. „Die ist sonst im Preis fürs Öl einkalkuliert, bei mitgebrachtem Öl natürlich nicht“, sagt er.
Selbst bei geschlossenen Gebinden ist aber eine gewisse Vorsicht geboten, denn die Angaben auf den Ölflaschen sind nicht immer eindeutig, wie ZDK-Sprecher Ulrich Köster sagt. Wenn eindeutig geklärt sei, dass das Öl wirklich vom Hersteller freigegeben ist, spreche zwar nichts gegen dessen Verwendung. Aber, so Köster: „Die letzte Entscheidung muss immer die Werkstatt treffen.“