Urteil: Auffällige Autofahrer müssen mehrfach zur MPU
Neustadt (dpa/tmn) - Wer im Verkehr erneut auffällig wird, muss unter Umständen ein zweites Mal zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Das gilt auch, wenn er nur zu Fuß betrunken unterwegs war.
Weigert sich der Betroffene zur MPU zu gehen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Darauf weist der ADAC hin. Ein entsprechendes Urteil fällte das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße (Az:. 1 L 442/15.NW).
In dem Fall fiel ein Autofahrer durch Alkohol am Steuer auf. Er musste zur MPU und bekam anschließend die Fahrerlaubnis zurück. Drei Jahre später stoppte ihn die Polizei, als er betrunken auf der Autobahn in Schlangenlinien lief. Die Aufforderung zur MPU verweigerte er diesmal und durfte deshalb nicht wieder Auto fahren. Dagegen klagte er mit dem Argument, er sei nur zu Fuß unterwegs gewesen. Das Verwaltungsgericht hielt dem entgegen, der Vorfall zeige, wie wenig er sein Trinkverhalten kontrollieren könne. Ob das Auswirkungen auf das Fahrverhalten habe, lasse sich nur durch eine MPU klären. Liege die nicht vor, sei der Führerschein futsch.