Nur bei Gefahr: Wann Autofahrer hupen dürfen

Bad Windsheim (dpa/tmn) - Häufig kribbelt es in den Fingern, doch benutzen dürfen Autofahrer die Hupe nur in einem Fall: „Wer sich und andere gefährdet sieht, darf die Hupe betätigen“, erklärt Josef Harrer vom Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

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Hupen ist erlaubt, wenn ein Autofahrer einen Radfahrer übersieht oder ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Wer dagegen einen nicht ganz ausgeschlafenen Pkw-Fahrer an einer grünen Ampel anhupt, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro rechnen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften dient die Hupe ebenfalls als Warnsignal. Allerdings dürfen Autofahrer auch per Hupe anzeigen, dass sie überholen wollen. Beim Hupen ist jedenfalls generell Zurückhaltung Pflicht. In Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es zum Beispiel: „Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.“ Kurzes Hupen ist kein Problem, permanente Dauerbeschallung schon eher.

Häufig haben Huporgien auch einen positiven Anlass: Eine gewonnene Fußballweltmeisterschaft oder eine Hochzeit zum Beispiel, bei denen sich Autofahrer kaum abbringen lassen, ihre überschwängliche Freude am Steuer zu zeigen. Auch hier wird eigentlich ein Bußgeld fällig. „Aber die Polizei drückt in solchen Fällen meist ein Auge zu“, sagt Josef Harrer vom ARCD.

Gefährdet ein Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer durch rechtswidriges Hupen, kann es teuer werden: Vor dem Amtsgericht Frankfurt wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein Autofahrer eine ältere Radfahrerin mit der Hupe erschreckte. Sie stürzte und verletzte sich dabei (Az.: 32 C 3625/06-48). Eine konkrete Gefahrenlage konnte der Autofahrer nicht glaubhaft darlegen. Das Gericht legte ihm eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro zuzüglich Schmerzensgeld auf.