60 Euro Strafe Knöllchen für „Falschgänger“ in der Pariser Metro
Paris (dpa) - Einheimische und Touristen sollten gut aufpassen, wohin sie in Pariser U-Bahn-Stationen laufen. Denn beim Benutzen eines „Einbahngangs“ in der Gegenrichtung droht ein Strafgeld.
Nachdem eine Frau laut Medienberichten 60 Euro zahlen musste, kritisierten zahlreiche Nutzer die Regelung nun in sozialen Netzwerken.
„Diese Kennzeichnung (der Gänge) wurde eingerichtet, um die (Fahrgast-)Ströme bei einer Überfüllung zu lenken und Unfälle zu verhindern“, teilte der Kundendienst der Pariser Verkehrsgesellschaft RATP via Twitter auf eine Anfrage mit. Auch Autofahrern, die eine Einbahnstraße in der Gegenrichtung benutzten, drohe eine Strafe, heißt es in einer anderen Antwort des Kundendienstes auf einen Kommentar.
Eine schwangere Frau war in der vorigen Woche in der Metro-Station Concorde durch einen Gang in falscher Richtung gelaufen, um beim Umsteigen etwas Zeit zu sparen. Sie wurde kontrolliert und musste 60 Euro Strafe zahlen, wie die Nachrichtenagentur AFP und andere französische Medien berichteten.
Die meisten U-Bahn-Gänge in Paris sind in beiden Richtungen zu benutzen. Falls Gänge in einer Richtung gesperrt sind, wird dies üblicherweise mit einem Schild und einem rot-weißen Symbol gekennzeichnet.