Wer seinen deutschen Führerschein verliert, der könnte auf die Idee kommen, sein Heil im Ausland zu suchen. Schließlich werden ausländische Führerscheine auch in Deutschland anerkannt. Doch das gilt nur mit Einschränkungen. So dürfen Bundesbürger laut dem TÜV Nord einen ausländischen Führerschein in Deutschland nur nutzen, wenn sie mindestens 180 Tage im Jahr ihren Wohnsitz in dem Land haben, das die Fahrerlaubnis ausgestellt hat.
Doch selbst wer diese Voraussetzung erfüllt, hat keinen Freifahrtschein. In Deutschland gilt nämlich seit Anfang 2009, dass neu erworbene Führerscheine aus dem Ausland nicht gültig sind, wenn der Führerschein zuvor im Heimatland entzogen wurde. Wem also in Deutschland verboten wurde, ein Fahrzeug zu führen, dem nützt auch kein Führerschein aus dem Ausland.