Grundsätzlich darf nach vorne nur weißes Licht strahlen, nach hinten nur rotes und zur Seite nur gelbes. Von dieser Regel ausgenommen sind gelb leuchtende Blinker und weiße Rückfahrscheinwerfer.
Zusatzleuchten vorne oder hinten am Wagen müssen paarweise, auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht werden, erläutert der TÜV Nord. Nachgerüstete Xenon-Scheinwerfer müssen über eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Reinigungsanlage verfügen.
Allgemein gilt: Alle lichttechnischen Einrichtungen am Auto müssen amtlich zugelassen sein und ein entsprechendes Prüfsymbol tragen. Bunte Unterbodenbeleuchtungen, Leuchtdioden - außer in zugelassenen Lampen wie Tagfahrlicht - sowie Malereien und Aufkleber mit Leuchtfarben sind nicht legal.