Lichthupe und Blinkzeichen: Die Sprache der Straße
Signale spielen im Straßenverkehr eine wichtige Rolle.
Düsseldorf. Im Straßenverkehr gibt es viele Möglichkeiten, um sich mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu verständigen. Zum Beispiel, wenn der andere Fahrer einem beim Abbiegen den Vortritt lässt oder geduldig wartet, bis man aus einer engen Lücke ausgeparkt hat.
Um sich erkenntlich zu zeigen, heben manche Fahrer im Gegenzug kurz die Hand. Andere wiederum nutzen dafür lieber die Lichthupe.
„Nicht nur in Situationen wie diesen haben sich verschiedene Gesten eingebürgert — auch international“, sagt ADAC-Sprecherin Jacqueline Grünewald. Ob beim Abschleppen, beim Ablauf auf einer Kreuzung oder beim Überholvorgang: Für zahlreiche Situationen im Straßenverkehr hat sich über die Jahre praktisch eine inoffizielle Zeichensprache herauskristallisiert.
So geben Verkehrsteilnehmer auch in verschiedenen Situationen Licht-, Hup- und Handzeichen, um in der Regel anderen Verkehrsteilnehmern eine Hilfestellung zu geben.
Überholt beispielsweise ein Lkw einen anderen Lkw, so gibt der Überholte dem Überholenden mit der Lichthupe das Zeichen zum Wiedereinscheren. Als Dankesgeste blinkt dieser rechts-links-rechts-links. Ein dahinter fahrender Pkw oder Motorradfahrer muss in dieser potenziell missverständlichen Vorgehensweise nicht mit dem Wiederausscheren des Lkw rechnen.
Wenn ein langsam fahrender Lastwagenfahrer dem nachfolgenden Verkehr das Überholen ermöglichen will, setzt dieser meist den Blinker rechts. Taucht unerwartet doch Gegenverkehr auf, wird als Warnung gleich links geblinkt.
„Derartige Manöver sind mit einem gewissen Risiko verbunden“, gibt Grünewald zu bedenken. So sei nicht vollends klar, ob der Lkw-Fahrer blinkt, um abzubiegen, oder tatsächlich eine Überholhilfe bietet. Kommt es zu einer brenzligen Situation oder gar zu einem Unfall, ist der Überholende allein verantwortlich.
Grundsätzlich sei diese Form der Verständigung unter den Verkehrsteilnehmern mit Vorsicht zu genießen, gibt die ADAC-Sprecherin zu bedenken. Schließlich habe man bei Handzeichen anderer Fahrer nie die hundertprozentige Gewissheit, dass tatsächlich das gemeint ist, was man selbst deutet. Zudem könne man sich nach Unfällen nicht auf eine vorhergehende Konversation berufen.
Mit dem Warnblinker, per Fernlicht oder Hupe Zeichen zu geben — beispielsweise um auf Radarfallen aufmerksam zu machen — sei grundsätzlich nicht erlaubt. „Schließlich sind das Warnanzeiger, die allein dazu genutzt werden dürfen, um beispielsweise auf eine Panne oder auf ein Stauende aufmerksam zu machen“, sagt Jacqueline Grünewald.