Nebelschlussleuchte bei Schneetreiben tabu
Bonn/München (dpa/tmn) - In weiten Teilen Deutschlands lässt der Winter einfach nicht locker. Dichtes Schneetreiben versperrt im Straßenverkehr die Sicht. Was Autofahrer jetzt nicht tun sollten, wird hier erklärt.
Bei schlechter Sicht durch Schneetreiben dürfen Autofahrer nicht die Nebelschlussleuchte anschalten. Dies sei laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ausschließlich bei Nebel erlaubt, wenn die Sichtweite bei unter 50 Metern liegt, sagt Philip Puls vom TÜV Süd in München. Nebelscheinwerfer dürfen dagegen auch bei Sichtbehinderungen durch Schnee und Regen zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet werden.
Im dichten Schneetreiben sollten Autofahrer sich außerdem nicht an den Rücklichtern des Vordermanns orientieren, rät Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn. Ansonsten fahren sie leicht zu dicht auf, wodurch die Unfallgefahr steigt. Ratsam sei dagegen, bei eingeschränkter Sicht und Straßenglätte mehr Abstand als sonst zu anderen Verkehrsteilnehmern zu halten.
Die Faustregel „halber Tacho“ als Maß für den einzuhaltenden Abstand zum Vordermann gilt dann nicht mehr, betont der ADAC-Sprecher Andreas Hölzel. Es reicht also nicht aus, etwa bei Tempo 40 nur 20 Meter Abstand zum Vorausfahrenden zu halten. Auch die Geschwindigkeit selbst sollten Autofahrer den Verhältnissen anpassen.
Wird auf winterlichen Straßen das Vorankommen schwierig, warten Autofahrer am besten auf dem nächsten Parkplatz oder an einer Raststätte ab, bis Streufahrzeuge die Bahn geräumt haben, fügt Rademacher hinzu. Mit eingeschaltetem Warnblinker auf dem Seitenstreifen auszuharren, ist laut Hölzel keine gute Idee: „Man ist auf dem Standstreifen nicht sicher.“ Außerdem müsse dieser für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden.