Die gute, alte Faustregel Ostern bis Oktober? Nicht zu früh auf Sommerreifen wechseln
München (dpa/tmn) - Von Oktober bis Ostern mit Winterreifen - diese Faustregel ist als Orientierung durchaus sinnvoll, wie der ADAC mitteilt. Denn einen gesetzlichen Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen gibt es in Deutschland nicht.
Doch zu früh auf Sommerreifen wechseln sollten Autofahrer auch nicht. Denn sie riskieren ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt, wenn sie etwa bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte mit Sommerreifen unterwegs sind.
„Bei den jetzigen Wetterverhältnissen ist es durchaus möglich, dass es im März noch einmal schneit oder nachts wegen Glätte Rutschgefahr besteht“, erklärt eine ADAC-Sprecherin. Und auch falls es rund um Ostern im April noch einen Kälteeinbruch geben sollte, haben Autofahrer dann mit Sommerreifen ein Problem. Selbst wer etwa im Mai in Regionen wie den Alpen unterwegs ist, wo es noch schneien kann, riskiere bei einer Kontrolle ein Bußgeld, auch wenn wenn kein Unfall passiert ist.
Kommt es wegen der Sommerreifen auf Eis und Schnee zu einem Unfall, könne dies zu einer erheblichen Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit bei der Versicherung führen, so der ADAC. Auch auf die Haftpflichtversicherung hat es eventuell Auswirkungen, da es zu einer Mithaftung des Halters führen könne, auch wenn der Unfallgegner durch eigenes Verschulden den Unfall verursacht hat.