Ostern im Schnee: Ohne Winterreifen droht Bußgeld
Stuttgart (dpa/tmn) - Schnee und Eis werden in diesem Jahr auch noch an Ostern vielerorts Straßen zu Rutschbahnen machen. Deshalb gilt die Faustregel für die Winterreifenzeit - „Von O bis O - von Oktober bis Ostern“ - in diesem Frühjahr nicht.
In Deutschland gilt eine situative und keine temporäre Winterreifen, betont Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE). Dies bedeutet laut Straßenverkehrsordnung (StVO), dass Winterreifen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ aufgezogen sein müssen - unabhängig vom Datum ( § 2Abs. 3a StVO).
Wer sich nicht daran hält, riskiert mindestens 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. Im Schadensfall können Autofahrer ohne Winterreifen außerdem Schwierigkeiten mit ihrem Kfz-Versicherer bekommen.
Als Winterreifen gelten nach der StVO Reifen mit „M+S“-Symbol (Matsch und Schnee) auf der Flanke. Das können Winter- oder auch entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen sein. Verbraucherschützer empfehlen allerdings, bei der Winterreifenwahl zusätzlich auf das Schneeflockensymbol zu achten. Denn damit gekennzeichnete Reifen wurden nach strengeren Kriterien auf ihre Wintertauglichkeit hin getestet.
In benachbarten Ausland gibt es andere Winterreifen-Regeln. So gilt etwa in Tschechien eine temporäre Pflicht vom 1. November bis zum 31. März. In Italien müssen Autofahrer von November bis April nur in manchen Regionen generell mit Winterreifen fahren. Dazu zählen zum Beispiel die Provinzen Mailand und Südtirol.