Tagfahrlicht am Motorrad ersetzt Abblendlicht nicht immer

Hannover (dpa/tmn) - An Motorrädern ist ab dem 1. April tagsüber auch Tagfahrlicht als Alternative zum vorgeschriebenen Abblendlicht erlaubt. Allerdings gilt diese neue Regelung in der Straßenverkehrsordnung nur für Tage, an denen die Sichtverhältnisse gut sind.

Behindern Nebel, Schnee oder Regen die Sicht, müssen Motorradfahrer auch tagsüber weiterhin das Abblendlicht einschalten - trotz der neuen Regelung. Darauf weist der TÜV Nord in Hannover hin.

Hauptgrund für diese Einschränkung ist laut Rainer Camen vom TÜV Nord die Tatsache, dass Abblendlicht die Straße besser ausleuchtet als Tagfahrlicht. Tagfahrleuchten seien dazu da, dass ein Fahrzeug besser gesehen werde - Abblendleuchten dienten dazu, das der Fahrer besser sehe.

Das Gesetz erlaubt bei Motorrädern nur spezielle Tagfahrleuchten mit Prüfzeichen. Die Leuchten werden automatisch beim Starten der Zündung aktiviert und gehen aus, wenn der Fahrer das Abblendlicht einschaltet, erläutert Camen.