Zugeparkt und angerempelt Parkplatzkampf im Großstadtdschungel
Berlin (dpa/tmn) - Die Fahrt dauert 10 Minuten, die Parkplatzsuche schon 20, und eine freie Parklücke direkt vor der Haustür gleicht einem Sechser im Lotto. Wer in Berlin, Hamburg oder München lebt, braucht in manchen Wohnvierteln gute Nerven, wenn er abends sein Auto abstellen will.
„Unterm Strich haben wir zu wenig Parkflächen in den Innenstädten“, sagt Kathrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC. Die Folge: mitunter wilde Parkkonstellationen in zweiter und dritter Reihe, zugeparkte Einfahrten und nicht selten Bagatellschäden durch benachbarte Autotüren.
Doch die akute Parkplatznot ist kein Freibrief für falsches Parken. Wer das Glück hat, noch eine Parklücke zu finden, muss darauf achten, dass er dabei weder den fließenden Verkehr noch andere parkende Autos behindert. „Einen festgeschriebenen Mindestabstand zu anderen Fahrzeuge gibt es zwar nicht“, erläutert Jens Dötsch, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Doch sage die Straßenverkehrsordnung eindeutig, dass „jeder, der am Verkehr teilnimmt, sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“.
Der Fahrlehrerverband etwa empfehle einen Mindestabstand von mindestens 50 Zentimetern nach vorne und hinten, so Dötsch. Auch der Seitenabstand müsse so bemessen sein, dass Aussteigen und Ausparken möglich bleibt. Stellt ein Autofahrer fest, dass er von einem anderen Fahrzeug zugeparkt wird, sollte er aber besonnen reagieren. Taucht der andere Verkehrsteilnehmer nicht wieder auf, empfehle es sich, die Polizei oder das Ordnungsamt zu informieren, damit von dieser Seite aus notwendige Maßnahmen wie eine Halterfeststellung oder das Abschleppen veranlasst werden.
Wer auf eigene Faust einen Abschleppdienst ruft, riskiere, auf den Kosten sitzen zu bleiben. „Denn der Abschleppdienst wird die Zahlung vom Auftraggeber einfordern“, sagt Dötsch. Zudem sei es im Nachhinein oft problematisch, festzustellen, wer letztlich wen zugeparkt habe. Anders sieht es aus, wenn die eigene Hauseinfahrt oder Garagenzufahrt durch ein parkendes Auto versperrt wird. „Hier hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob das versperrende Fahrzeug auf privatem oder öffentlichem Grund steht.“ Bei einem Privatgrundstück sei es Sache des Eigentümers, ob er einen Abschleppdienst ruft oder sich Hilfe von der Polizei holt. „Auch hier jedoch wird der Grundstücksbesitzer wieder in Vorleistung gehen müssen, wenn er abschleppen lässt. Er trägt also zunächst das Kostenrisiko“, sagt der Anwalt.
Steht das Auto auf öffentlichem Grund, etwa am Straßenrand, sollten Hausbesitzer in jedem Fall die Polizei oder das Ordnungsamt informieren. Das Risiko, abgeschleppt zu werden, gehen Falschparker auch sehr schnell ein, wenn sie ihr Auto in einem verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich auch Spielstraße genannt, oder in ohnehin beengten Straßen abstellen. „Kann beispielsweise die Müllabfuhr dadurch nicht ihre Arbeit erledigen oder auch die Straßenreinigung, kann es passieren, dass Falschparker an den Haken genommen werden“, sagt Müllenbach-Schlimme.
Besonders wenn wichtige Rettungswege versperrt sind, werde das Abschleppen schnell als „verhältnismäßige Maßnahme“ eingestuft. Das ist auch schnell der Fall, wenn die gerade noch gefundene Parklücke für das Auto eigentlich zu kurz ist und Heck oder Schnauze auf die Fahrbahn herausragen. „Grundsätzlich gilt, dass das Auto niemanden behindern darf“, sagt die ADAC-Expertin. Wird das Auto am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung geparkt, und es ist keine Parkflächenmarkierung vorhanden, sei es sicherlich nicht zu beanstanden, wenn der Wagen etwas in die Fahrbahn hineinragt. „Es ist in so einem Fall bestimmt auch nicht verkehrt, die Parkleuchte einzuschalten.“ Sind jedoch Parkmarkierungen vorhanden, sind diese auch verbindlich.
Lösungsansätze aus der Parkplatzmisere gibt es viele, ein Patentrezept jedoch nicht. Sinnvoll sei ein Mix aus unterschiedlichen Maßnahmen wie mehr Parkflächen, stärkeren Kontrollen mit Augenmaß durch Polizei und Ordnungsamt sowie Disziplin auf Seiten der Autofahrer, so Müllenbach-Schlimme. „Wenn jeder etwas stärker auf den anderen achtet, würde das schon viel helfen.“ Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) plädiert dafür, die Zahl der Autos deutlich zu reduzieren oder sogar gänzlich autofreie Wohngebiete zu schaffen. „Dies kann sehr gut funktionieren, wenn parallel dazu entsprechende Mobilitätsstationen entstehen, mit einem vielfältigen Angebot umweltfreundlicher Verkehrsmittel, also mit Car- und Bikesharing sowie guten Bus- und Bahnanbindungen„, sagt Anja Smetanin von VCD.
Eine andere Möglichkeit ist das Parkplatz-Sharing. Ähnlich wie beim privaten Carsharing stellt hier ein Parkplatzbesitzer seinen Parkraum in Zeiten, in denen er ihn nicht nutzt, anderen zur Verfügung. „Schwierig wird es hierbei mitunter, wenn es um die Einfahrterlaubnis zum Beispiel zu einer Tiefgarage geht“, sagt Smetanin. Das müsse vorab immer mit dem Vermieter geklärt werden. Ist der Autofahrer selbst Besitzer der Parkfläche, kann er sie nach Belieben weitervermieten. Inzwischen gibt es auch zahlreiche kommerzielle Anbieter im Bereich Park-Sharing, wie etwa Ampido, Parkinglist oder Parkplace. Auf den Plattformen können Parkplatzbesitzer ihre Stellfläche anbieten lassen und verdienen sich so etwas dazu, während das eigene Auto während der Arbeit zum Beispiel auf dem Firmenparkplatz steht. Die Plattformbetreiber erhalten ihrerseits eine Vermittlungsprovision.