Radfahrer dürfen Schlaglochpisten ausweichen

Bremen (dpa/tmn) - Auf löchrigen Radwegen riskieren Radfahrer lieber keinen Sturz und weichen besser auf die Straße aus. Die Straßenverkehrsordnung erlaube das ausdrücklich, erläutert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC).

Schlaglöcher und andere Frostschäden können Radler schnell aus der Balance bringen und zu schweren Verletzungen führen. In Lebensgefahr bringen sich Fahrradfahrer allerdings, wenn sie auf der Straße Schlaglöcher umkurven, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Der Blick über die Schulter ist Pflicht. Besteht keine Möglichkeit, einem Frostschaden auf der Fahrbahn auszuweichen, hilft laut dem ADFC nur eines: Abbremsen, den Lenker gut festhalten - und das Loch möglichst mittig durchfahren.