Sicherheit im Verkehr Radweg nicht geräumt: Radler dürfen auf Straße ausweichen

München (dpa/tmn) - Manchmal sind Radwege voller Schnee und Eis. Radler müssen dann nicht ihre Gesundheit riskieren, sondern dürfen auf die Straße ausweichen. Darauf weist der ADAC hin. Das gilt auch, wenn die Nutzung des Radwegs von Verkehrszeichen vorgegeben wird.

Foto: dpa

In Deutschland gilt bei einem blauen Radwegschild normalerweise die Pflicht zur Benutzung. Innerhalb von Ortschaften müssen Städte und Gemeinden Radwege dem ADAC zufolge nur an Stellen räumen, die als gefährlich oder wichtig für den Verkehr eingeschätzt werden. Außerorts gibt es den Angaben nach generell keine Räum- und Streupflicht auf Radwegen.