Sichtweite entscheidet Regeln für die Nebelbeleuchtung am Auto
Bad Windsheim (dpa/tmn) - Nebelschwaden, frühe Dunkelheit oder Regen können die Sicht im Herbst und Winter beim Autofahren gefährlich einschränken. Doch beim Einschlaten der Nebelschlussleuchte muss sich der Fahrer an klare Regeln halten.
Die rote Schlussleuchte darf der Fahrer nur einschalten, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel bei weniger als 50 Meter liegt. Daran erinnert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Ein Tipp zur Orientierung: Die Pfosten sind in Deutschland in der Regel im Abstand von 50 Metern aufgestellt. Außerdem gilt bei dichtem Nebel: höchstens Tempo 50 fahren.
Manche Fahrzeuge sind auch mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Sie dürfen Autofahrer nicht nur bei Nebel, sondern auch bei „erheblicher“ Behinderung der Sicht durch Schnee oder Regen anschalten. Das ist nach gängiger Rechtsprechung der Fall, wenn die Sicht bei weniger als 150 Meter auf der Autobahn, weniger als 100 bis 120 Meter außerorts und weniger als 60 bis 70 Meter innerorts liegt, ergänzt der ARCD. Das Abblendlicht muss dann stets zusätzlich eingeschaltet werden.
Wer vergisst, Schlussleuchte und Nebelscheinwerfer bei besserer Sicht wieder auszuschalten, blendet andere und riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.