Regeln für Fahrradstraßen: Autofahrer müssen zurückstecken
Nürnberg (dpa/tmn) - In der Regel beherrschen Autofahrer die Straßen. Doch das Schild „Fahrradstraße“ mit blauem Fahrradsymbol auf blauem Grund ändert alles. Auf einmal müssen sich Autofahrer unterordnen.
Was dürfen Pkw-Fahrer auf Fahrradstraßen? Und was Radfahrer? Ein Überblick.
Hoheitsrecht für Radfahrer: Fahrradstraßen sind, wie der Name bereits sagt, Radlern vorbehalten. „Sie bestimmen das Tempo und dürfen nebeneinanderfahren“, erklärt Matthias Köck, Verkehrsjurist beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Dabei spielt es keine Rolle, ob Radler Autos blockieren.
Ausnahme für Autofahrer: Für Pkw-Fahrer ist die Fahrradstraße verboten - es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es, etwa die Aufschrift „Kfz-Verkehr frei“. Autofahrer dürfen dann mit dem Verkehr mitrollen, erklärt Köck: „In diesem Fall benutzen Pkw-Fahrer die Straße aber lediglich mit. Der Radverkehr hat Vorrang.“
Tempolimit: Auf allen Fahrradstraßen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Daran müssen sich nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer halten.
Überholen: Autofahrer müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Radfahrern halten. Dabei gilt: „Autofahrer dürfen keinen Druck ausüben“, sagt Köck. Pkw-Fahrer dürfen sich nicht an den Radlern vorbeizwängen. Sie sollten langsam heranfahren und bei günstiger Gelegenheit überholen.
Rechtsfahrgebot: Auch wenn Radler auf Fahrradstraßen das Hoheitsrecht haben, dürfen sie nicht kreuz und quer auf der Straße herumfahren. „Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer“, sagt Matthias Köck. Wenn Auto- und Radfahrer die Regeln beachten, so Köck, ist entspanntes Fahren garantiert.