Darf man das? Rückfahrt sichern: Carsharing-Auto im Parkhaus abstellen
Berlin (dpa/tmn) - Manche Frage traut man kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Das Thema ist unangenehm, der Einblick in die persönlichen Lebensumstände könnte peinlich und tief werden, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen.
Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn...
Die Frage heute: Mein Freund hat ein Carsharing-Auto im Parkhaus abgestellt und so für die eigene Rückfahrt gesichert — darf er das?
Die Antwort: Es kommt darauf an, ob er die Miete beendet oder nicht. Wird die Buchung beendet, muss das Auto für andere Nutzer zugänglich sein. Im Parkhaus ist das Problem aber unter anderem, dass man ohne Parkticket mit dem Wagen nicht durch die Schranke an der Ausfahrt fahren kann. Aus dem Grund verbieten beispielsweise die Anbieter Car2go und DriveNow das Beenden der Miete in Parkhäusern.
Ausnahme: In einem Parkhaus sind gesonderte Parkplätze für die Carsharing-Autos des Anbieters ausgewiesen. Dann aber können auch andere Nutzer auf das abgestellte Auto zugreifen - es ist so nicht mehr für die eigene Rückfahrt gesichert.
Denn prinzipiell gilt nach Ende der Miete: „Jeder andere Nutzer kann das Fahrzeug identifizieren und nehmen“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, Willi Loose.
Bei Verstößen gegen die AGB berechnet Car2go pauschal zehn Euro. Sofern ein Mitarbeiter das Auto aus dem Parkhaus fahren muss, sind es sogar 50 Euro. So viel kostet es auch bei DriveNow, wenn das Auto umgeparkt werden muss. Außerdem werde das Ausfahrtticket berechnet.
Der schlechte Mobilfunk-Empfang in Parkhäusern kann vermeintlich cleveren Carsharing-Nutzern ohnehin einen Strich durch die Rechnung machen. So sei das Beenden der Miete in Parkhäusern technisch meist gar nicht möglich, teilt Car2go mit. In dem Fall muss man das Auto sowieso woanders parken.
DriveNow-Kunden können die Miete mit ihrer Kundenkarte beenden und damit theoretisch auch in einem Parkhaus ohne Mobilfunkempfang. Doch erlaubt ist das nicht. Bei DriveNow ist das Beenden der Miete nur in Partner-Parkhäusern zulässig. Dort sei etwa stabiler Mobilfunkempfang sichergestellt, teilt der Anbieter mit. In anderen Parkhäusern könne es dagegen passieren, dass ein Fahrzeug nicht mehr zu orten ist, und anderen Nutzern damit nicht als verfügbar in der App angezeigt wird.
Doch auch wenn es Mobilfunkempfang gibt und das Auto für andere in der DriveNow-App sichtbar ist: „Die Vorstellung, dass ein Kunde ein Auto im Parkhaus sucht und dann noch ein Ausfahrtticket bezahlt, ist realitätsfern“, erklärt der Anbieter.
Beendet der Nutzer die Miete nicht, kann er das Auto auch in einem Parkhaus abstellen, um zum Beispiel Besorgungen zu machen. In diesem Fall zahlt er ja auch während seiner Abwesenheit für das Fahrzeug.