Schmuckstück als Steuertrick: Im Oldtimer dem Fiskus davonfahren

Polling/Berlin (dpa/tmn) - Einen Traumwagen fahren und damit auch noch Steuern sparen - das ist die Idee hinter dem Oldtimer-Leasing. Für einen kleinen Kundenkreis funktioniert das tatsächlich. Doch wie so oft bei legalen Steuertricks fährt man auf einem schmalen Grat.

Wenig Kosten, viel Gewinn - eigentlich läuft das Geschäft für den freiberuflichen Fotografen Franz Meier wie geschmiert. Wäre da nicht das Finanzamt. Denn natürlich hält der Fiskus da gerne die Hand auf. Meiers Steuerberater rät deshalb dringend zu ein paar Ausgaben, etwa durch einen Dienstwagen. Perfekt für seinen Klienten: Der ist Autonarr - und will am liebsten einen Klassiker fahren. Kein Problem: Der Steuerberater zieht Prospekte von Finanzdienstleistern aus der Schublade, die für Kunden wie Meier ein recht neues Geschäftsmodell entwickelt haben: Oltimer-Leasing.

Dieser hypothetische Fall zielt auf einen Trend, der in den vergangenen Jahren mit dem Boom für Old- und Youngtimer entstanden ist. Denn immer mehr Unternehmen verleasen und vermitteln auch Dienstwagen, die ein bisschen aus der Reihe fallen. „Das ist für die Freunde klassischer Fahrzeuge ein lukratives Modell“, sagt Rolf Huber von AIL Classic Leasing in Polling, der sich selbst als Pionier dieser Sparte und als Marktführer bezeichnet. „Wir vermitteln auf diese Weise rund 200 Fahrzeuge im Jahr - die meisten davon in einer Preisklasse zwischen 20 000 und 80 000 Euro.“

„Allerdings rentiert sich das Oldtimer-Leasing nur für Freiberufler und Gewerbetreibende“, schränkt Huber ein. Denn der Clou dieses Modells liegt in der Nutzung als Dienst- oder Firmenwagen, erläutert der Geschäftsmann: So kann man nicht nur mit kleinen Monatszahlungen ein Fahrzeug mit großem Spaßfaktor benutzen und nebenbei das Geld für die Abschlusszahlung ansparen. „Sondern man kann einen Großteil seiner Kosten als Betriebsausgaben geltend machen und den Wagen am Ende relativ günstig in das Privatvermögen übernehmen“, erläutert Huber.

Am Beispiel eines Porsche 911 von 1973 rechnet er das vor: Der Kaufpreis liege bei 35 000 Euro. Bei einer Anzahlung von 7000 Euro und einer monatlichen Rate von 507 Euro bleibe nach 36 Monaten ein Restwert von 14 000 Euro. „Nur diesen Teil muss der Kunde aus seinem Privatvermögen bestreiten. Der Rest ist eine Betriebsausgabe und wirkt steuermindernd“, sagt Huber. „Rechnet man die Steuervorteile mit ein, spart man so schnell je nach persönlichem Steuersatz zwischen 6000 und 8000 Euro.“

Der Unternehmer spart gleich doppelt Steuern, erläutert Fred Hegewald vom Leasingvermittler VMW Consult aus Leipzig: Einerseits könne er die monatlichen Leasingraten und eventuelle Reparaturen oder Restaurierungsaufwendungen als laufende Kosten geltend machen und die Einmalzahlung in seine Abschreibungen aufnehmen. Und andererseits müsse er nur einen sehr geringen geldwerten Vorteil versteuern.

„Der Satz liegt bei einem Prozent des Fahrzeugwertes pro Monat“, erläutert Hegewald. „Allerdings bezieht sich das nicht auf den Kaufpreis, sondern auf den Neupreis bei der Erstzulassung.“ Bei einem 50 Jahre alten Mercedes SL wäre die Bezugsgröße also etwa 50 000 D-Mark und der geldwerte Vorteil etwa 250 Euro im Monat, rechnet Hegewald vor. „Für jeden modernen Mittelklasse-Kombi zahlt man da deutlich mehr.“

Nora Schmidt-Kesseler von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin sieht mit dem Oldtimer-Leasing grundsätzlich keine Probleme: „Denn das Finanzamt macht bei der Firmenwagenbesteuerung keinen Unterschied zwischen einem geleasten Neuwagen oder Klassiker.“ Allerdings macht die Expertin eine wichtige Einschränkung: „Man muss bei solchen Verträgen die Angemessenheit beachten.“ So dürften Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, den Gewinn nicht unangemessen mindern.

Stehe für die Anschaffung und Nutzung eines bestimmten Fahrzeugs eine private Motivation im Vordergrund, könne das die Unangemessenheit der Anschaffungskosten begründen. Dann wären die mit dem Oldtimer verbundenen Kosten nicht oder nur anteilig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Als Steuersparmodell kann Schmidt-Kesseler solche Konstruktionen deshalb nicht empfehlen. „Das wäre riskant“, sagt die Expertin. „Aber für Selbstständige, die Klassiker lieben und so ein Fahrzeug als Firmenwagen nutzen möchten, ist Oldtimer-Leasing durchaus eine Alternative.“

Sonja Prechnter vom Steuerberaterverband Hessen sieht das Oldtimer-Leasing eher kritisch. Die Steuerberaterin verweist auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Danach sind Oldtimer als unangemessener Repräsentationsaufwand anzusehen und dürften deshalb
nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet werden (Az.: 6 K 2473/09). Wer wirklich einen Oldtimer genießen möchte, sollte diese Freude nicht im Paragrafendschungel der Steuergesetze riskieren.