Schuldfrage bei Autounfall: Klärung dank moderner Navigationsgeräte?
Erst kürzlich stieß in Mönchengladbach ein Auto mit einem Linienbus zusammen. 10 Menschen wurden dabei verletzt.
Es wird vermutet, dass der Fahrer des PKWs eine rote Ampel übersehen hat. Die genaue Unfallursache blieb aber zunächst unbekannt.
Ein Unfall geschieht schnell. Vor allem in verkehrsreichen Regionen wie beispielsweise der Stadt Köln, die als Stauhauptstadt Deutschlands gilt. Kommt es dann zu einem Unfall, lässt sich die Schuldfrage oft nicht im Detail klären. Mitunter muss man als Unfallbeteiligter dann tief in die Tasche greifen, obwohl einen selbst nur geringe Schuld trifft. Hinzu kommt mitunter noch die Hochstufung in der Kfz-Versicherung. Für Gewissheit könnte nun die sogenannte nüviCam sorgen, die in diesem Jahr auf den Markt gekommen ist.
Die neue nüviCam von Garmin ist eine Mischung aus Navigationsgerät und Dashcam. Laut Herstellerangaben funktioniert das Gerät wie ein Navigationsgerät mit Upper-Class-Features und besitzt die zusätzliche Funktion, während der Fahrt Videos durch die Windschutzscheibe aufzuzeichnen. Im Normalfall löscht die nüviCam alle Daten in regelmäßigen Abständen, um freien Speicherplatz zu behalten. Unfälle oder außergewöhnliches Verkehrsverhalten hingegen speichert das Gerät über längere Zeit. Ob es sich um einen Unfall oder eine ungewöhnliche Autofahrt handelt, erkennt das Gerät automatisch dank seiner cleveren Sensorik, die unter anderem die Beschleunigung misst. Laut Testberichten (wie dem des Magazins TURN ON) ist die nüviCam zur Dokumentation von Verkehrsereignisse sehr gut geeignet.
Dass das moderne Navigationsgerät einen Unfall aufzeichnet, bedeutet jedoch nicht, dass die Autofahrt damit automatisch sicherer ist. Höchste Konzentration und Achtsamkeit wird auch in Zukunft von jedem Verkehrsteilnehmer vorausgesetzt. Schließlich werden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft jährlich knapp 2,4 Millionen Unfälle registriert. Auch im Falle eines Schadens bedeutet die Aufzeichnung mit der modernen Kamera nicht zwangsläufig, dass die Schuldfrage damit eindeutig geklärt ist. Zwar zeigen sich bei Gerichtsprozessen immer mehr Richter offen gegenüber den Kurzvideos, dennoch liegt es im Ermessen des Richters, ob sie als Beweismittel zugelassen werden. Deshalb sollten im Notfall immer die Polizei und die Versicherung verständigt werden. Zudem zeichnet die nüviCam ausschließlich während einer Fahrt auf. Wird ein Auto beschädigt, während es beispielsweise parkt, bleibt die Frage nach dem Täter und dem Tatverlauf weiterhin ungeklärt. Auch in solch einem Fall sollte unbedingt die Polizei benachrichtigt werden, damit der Versicherung eine offizielle Unfallaufnahme vorgelegt werden kann.
Wer übrigens ein anderes Auto beim Ein- oder Ausparken beschädigt, sollte dies nicht als kleine Bagatelle abtun. Selbst kleine Schrammen oder kaputte Blinklichter können schnell teuer werden, wenn man sich falsch verhält. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.
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