Sind beliebig viele Anläufe zum Führerschein erlaubt?
Essen (dpa/tmn) - Nicht bei jedem klappt es gleich beim ersten Mal mit dem Führerschein. Manche brauchen zwei Versuche, drei oder sogar mehr. Aber wie viele Anläufe sind eigentlich erlaubt?
Die Führerscheinprüfung kann man beliebig oft wiederholen. Allerdings gibt es dazu ein paar Regeln. Festgeschrieben sind sie in Paragraf 18 der Fahrerlaubnis-Verordnung, erläutert der TÜV Nord. Danach darf eine nicht bestandene Prüfung „nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen) wiederholt werden.“
Außerdem gilt, dass die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden muss. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Für weitere Fahrstunden und Nachschulung entstehen aber natürlich hohe Kosten.