Die Führung des Fahrtenbuchs sei sehr aufwendig und könne von der Polizei jederzeit überprüft werden. Fehlerhafte Angaben könnten dann wieder zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen. Die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs wird erteilt, wenn bei Verkehrsdelikten zwar das Fahrzeug, aber nicht der Fahrer festgestellt werden kann. Autofahrer können dieser Auflage aber meist entgehen, wenn sie sich freiwillig zu dem Delikt bekennen und das Bußgeld dafür in Kauf nehmen.