Teilkaskoversicherung um Kollisionsschäden mit Tieren ergänzen
Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Da im Herbst die Dämmerung früher einsetzt, kann es leichter zu Wildunfällen kommen. Auch andere freilaufende Tiere werden bei den schlechten Lichtverhältnissen oft zu spät gesehen.
Autofahrer sollten sich gegen die Unfallfolgen absichern.
Die Teilkaskoversicherung für Autos zahlt bei Unfällen mit sogenanntem Haarwild. Dazu gehören etwa Damwild, Feldhasen und Füchse. Der Bund der Versicherten rät aber zu einer Ergänzung um eine Wildschadenklausel. Dann seien Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren jeder Art wie auch mit freilaufenden Kühen und Schafen oder herrenlosen Hunden abgedeckt.
Nicht nur bei Zusammenstößen müsse die Versicherung Schäden zahlen, sondern auch, wenn der Wagen großen Tieren auf der Straße ausgewichen ist. Denn durch das Manöver kann der Autofahrer erhebliche Personen- und Sachschäden vermeiden. Aber: Der Fahrer beziehungsweise der Versicherungsnehmer müsse beweisen, dass es sich um ein Ausweichmanöver aufgrund eines Tieres auf der Straße gehandelt habe und nicht um einen Fahrfehler. Mitfahrer können Zeugen dafür sein.
Der Bund rät, Polizei und den für den Unfallort zuständigen Jäger zu informieren. Sie stellen eine Bescheinigung darüber aus, dass es sich um einen Wildunfall handelt und sie kümmern sich gegebenenfalls um das Tier. Autofahrer sollten ihren Wagen anschließend nicht von Blut und Haaren reinigen, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat.