Gerichtsurteil Totalschaden: Restwert orientiert sich am lokalen Automarkt
München (dpa/tmn) - Nach einem Unfall lässt sich ein Totalschaden auch fiktiv mit der Versicherung abrechnen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.
Ein Totalschaden liege ebenfalls vor, wenn die Kosten für die Reparatur den Wert des eigentlich noch verkehrstüchtigen Autos stark übersteigen und es der Besitzer weiter nutzen will. Vom eigentlichen Wiederbeschaffungswert zieht die Versicherung den Restwert des Autos ab. Je höher der ausfällt, desto günstiger ist es für sie. Doch diese Bemessung muss sich am regionalen Automarkt orientieren und nicht etwa an einer Autobörse im Internet.
Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 1073/16), über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV berichtet. Im konkreten Fall machte die gegnerische Versicherung nach einem Autounfall ein 1000 Euro höheres Restwertangebot als der vom Geschädigten beauftragte Gutachter. Das musste der Autofahrer nicht annehmen, beschied das Gericht. Es komme auf den Restwert an, der auf dem regionalen Markt zu erreichen sei.