Abschleppwagen abbestellt: Falschparkerin muss zahlen

Münster (dpa) - Eine Falschparkerin aus Münster muss die Gebühren für das Buchen eines Abschleppwagens bezahlen, obwohl der gar nicht zum Einsatz kam. Das entschied das Verwaltungsgericht der Stadt in einem veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 1 K 605/10).

Die damals 80 Jahre alte Frau hatte 2009 auf einem Behindertenparkplatz in Münsters Innenstadt geparkt. Eine Politesse hatte das Auto entdeckt. Noch bevor sich der herbeigerufene Abschleppwagen auf den Weg machen konnte, war die Frau schon zum Auto zurückgekehrt.

Obwohl die Ordnungshüterin den Abschleppdienst daraufhin wieder abbestellte, muss die Seniorin nun 75 Euro bezahlen. Zu Recht, heißt es im Urteil. Die Falschparkerin habe ganz klar eine „Störung der öffentlichen Sicherheit“ verursacht. Und der Verwaltungsaufwand für eine abgebrochene Abschleppaktion sei „nicht nennenswert geringer als für das normale Abschleppen“.