Nebelscheinwerfer: Bußgeld bei falschem Einsatz

München (dpa/tmn) - Eingeschaltete Nebelscheinwerfer am Auto bei normalen Sichtverhältnissen können teuer werden. Das kann bis zu 35 Euro Bußgeld kosten. Das teilt der TÜV Süd in München mit.

Nebelscheinwerfer sollten nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Sonst droht ein Bußgeld. Ist die Sicht des Autofahrers allerdings durch Nebel, Schneefall oder starken Regen eingeschränkt, sollten sie in Kombination mit dem Abblendlicht eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer sind an den meisten Fahrzeugen vorhanden und beleuchten den Bereich direkt vor dem Auto und die Fahrbahnränder.

Bei Sichtweiten unter 50 Metern empfiehlt der TÜV, zusätzlich die Nebelschlussleuchte einzuschalten. Ist es nicht nebelig, muss sie aus bleiben, da sie durch ihre Helligkeit nachfolgende Autofahrer blenden kann. Auch hier kann ein Verwarngeld von 35 Euro verhängt werden.

Autofahren im Nebel ohne Fahrzeugbeleuchtung wird mit bis zu 40 Euro Bußgeld und drei Punkten in Flensburg geahndet. Allgemein gilt für Nebelfahrten: Langsam fahren und möglichst nicht abrupt bremsen. Ab Sichtweiten um die 50 Meter oder weniger muss der Abstand zum Vordermann mindestens 25 Meter betragen. Orientierung bieten zum Beispiel Leitpfosten am Straßenrand, die in Deutschland in einem Abstand von 50 Metern stehen.