Ein Mann hatte hinter dem Steuer seines Autos Fotos mit seinem Mobiltelefon gemacht. Er wurde dabei erwischt und bekam einen Bußgeldbescheid, gegen den er gerichtlich vorging.
Doch das Gericht bestätigte das Bußgeld. Während der Fahrt dürfe ein Autofahrer das Handy nicht nutzen. Das schließt nach Ansicht des Gerichts aber nicht nur das Telefonieren ein, sondern bereits das Aufnehmen und das Halten des Geräts. Insbesondere aber nannte das Gericht die Nutzung zur Speicherung sowie zur Datenverarbeitung und -darstellung. So sind demzufolge auch Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen tabu (Az.: 2 - 86/15 (RB) - 3 Ss 155/15 OWi). Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).