Auch bei Vorfahrt bremsbereit sein
München (dpa/tmn) - Nur weil man auf der Vorfahrtsstraße unterwegs ist, heißt das nicht, dass man um jeden Preis draufhalten kann. Vielmehr muss jeder Verkehrsteilnehmer stets zum Bremsen bereit sein.
Auch auf einer Vorfahrtsstraße müssen Verkehrsteilnehmer jederzeit bereit sein zu bremsen. Denn sie dürfen nicht grundsätzlich auf ihrem Vorfahrtsrecht bestehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München hervor, über das die Fachzeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 3/2013) berichtet. Auch Vorfahrtsberechtigte müssen versuchen, eine Kollision zu vermeiden (Az.: 10 U 2595/12).
Das Gericht gab damit der Schadenersatzklage eines Motorradfahrers nur zum Teil statt. Der Kläger war mit seinem Krad auf einer vorfahrtsberechtigten Straße unterwegs. Eine Autofahrerin missachtete die Vorfahrt und es kam zur Kollision.
Ein Gutachter fand heraus, der Kläger habe die Fahrerin so früh gesehen, dass er ohne Sturzgefahr noch hätte bremsen können. Zwar dürfe man grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer das Vorfahrtsrecht beachteten, befanden die Richter. Gleichwohl müsse ein Vorfahrtsberechtigter jederzeit bremsbereit sein. Das OLG sprach dem Kläger im vorliegenden Fall eine Mitschuld an dem Unfall und deshalb nur 70 Prozent Schadenersatz zu.