Fahrverbot auch bei knapp überschrittenem Promillewert

Bamberg (dpa/tmn) - Kein Pardon bei einer Alkoholfahrt - ein Delinquent mit 0,54 Promille am Steuer durfte erst seinen Führerschein behalten. Die nächste Gerichtsinstanz sah das anders.

Das Überschreiten des Grenzwerts von 0,5 Promille zieht für alkoholisierte Autofahrer so gut wie immer ein Fahrverbot nach sich. Auch wer den Grenzwert nur geringfügig überschreitet, kann vor Gericht nicht mit Milde rechnen. Ausnahmen kommen nur in außergewöhnlichen Härtefällen infrage. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 3 Ss OWi 1374/12) macht der ADAC aufmerksam.

In dem Fall war ein Autofahrer mit 0,54 Promille Alkohol im Blut erwischt worden. Den Führerschein hätte er eigentlich abgeben müssen. Ein Amtsgericht entschied jedoch zunächst, lediglich die Geldbuße zu verdoppeln und auf ein Fahrverbot zu verzichten. Das Oberlandesgericht in Bamberg hob das Urteil in nächster Instanz auf. Bei Alkoholfahrten gebe es aufgrund der Gefährlichkeit und des hohen Unrechtsgehalts nur einen sehr geringen Ermessensspielraum.