Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Aktenzeichen: 3 L 526/10.NW). Nachdem ein Autofahrer 14 Punkte in Flensburg hatte, ordnete die zuständige Behörde seine Teilnahme an einem „Aufbauseminar“ an. Innerhalb von vier Monaten konnte der Mann jedoch nicht nachweisen, an einem solchen Seminar teilgenommen zu haben. Daher entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Der Widerspruch dagegen blieb erfolglos. Die Schulung sei Vorschrift, so die Richter.