Karnevalskostüme: Die Rüstung gehört in den Kofferraum

Darauf sollten Narren achten, wenn sie sich hinter das Steuer setzen.

Berlin. Wer Alkohol trinkt, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen. So lauten die Warnungen, die Verkehrsclubs, Versicherungen und Politiker jedes Jahr aufs Neue im Gleichklang beschwören. Doch die Aufrufe verpuffen oft ungehört, Narren und Jecken erscheinen häufig beratungsresistent.

Im Prinzip wissen die meisten, was ihnen blüht, wenn sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden. Doch die Details der Regeln sind weniger bekannt. So gilt in Deutschland zwar eine 0,5-Promille-Grenze: Bis zu diesem Blutalkoholwert droht bei vorbildlicher Fahrt keine Strafe. Werden aber Fahrfehler begangen, kann der Führerschein schon ab 0,3 Promille eingezogen werden.

500 Euro Bußgeld und mindestens einen Monat Fahrverbot riskiert, wer erstmals die 0,5-Promille-Grenze überschreitet. Hinzu kommen vier Punkte in Flensburg. Wiederholungstäter zahlen das Doppelte und dürfen drei Monate nicht ans Steuer. Ab 1,6 Promille steht die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) an.

Doch warum führen immer wieder Pappnasen und andere Karnevalisten trotz Tunnelblicks den Autoschlüssel ins Zündschloss? Gerhard Laub, Verkehrspsychologe beim Tüv Süd in München, erklärt: „Zur Karnevalszeit lacht man über Witze, über die man sonst nicht lacht — es werden Regeln aufgehoben.“ Karneval sei deshalb eine Zeit, in der Autofahrer sich häufig zu viel zutrauten.

Kommt es dann zum Unfall, tritt unter Umständen auch der Kaskoschutz außer Kraft, warnt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Zudem könne der Haftpflichtversicherer bis zu der Summe von 5.000 Euro Regress fordern.

Wie alkoholische Getränke gehören Verkleidungen zu den Selbstverständlichkeiten der Narren und Jecken. Wer allein durch seine Kostümierung das Verkehrsgeschehen nur beschränkt wahrnehmen und darauf reagieren kann, sollte das Outfit vor Fahrtantritt ablegen. Sonst drohen laut dem ADAC zehn Euro Bußgeld. Einfache Pappnasen seien erlaubt, wenn sie nicht zu sehr ins Sichtfeld ragen. Ritterrüstungen oder Beduinenschleier gehören dagegen in den Kofferraum.

Auch wenn die Feier längst vorbei ist, ist Vorsicht geboten — und zwar vor Restalkohol im Blut: Wer gegen zwei Uhr nachts mit 1,5 Promille in die Federn fällt, kann selbst am nächsten Mittag mit 0,5 Promille noch fahruntüchtig sein.